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Rückstellungen

Rückstellungen beziehen sich auf die bilanzielle Erfassung von Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen, die zum Bilanzstichtag noch nicht endgültig abgewickelt sind, aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Im Restaurantbereich können Rückstellungen beispielsweise für Garantieleistungen, Urlaubs- oder Überstundenvergütungen, Reparaturen oder Steuerrückstellungen gebildet werden. Rückstellungen dienen dazu, zukünftige finanzielle Verpflichtungen angemessen zu berücksichtigen und die Bilanzierung korrekt abzubilden.

Hinweis: Die oben genannten Informationen dienen nur zu Informationszwecken.