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Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Absetzung für Abnutzung, auch AfA genannt, ist ein steuerlicher Begriff, der sich auf die Abschreibung von Anlagevermögen bezieht. Durch die AfA können die Kosten für die Anschaffung von Vermögensgegenständen über ihre Nutzungsdauer steuermindernd geltend gemacht werden. In der Gastronomie kann dies auf Investitionen wie Gebäude, Einrichtungen und Fahrzeuge zutreffen. Die genauen Regeln und Methoden für die AfA variieren je nach Land. Es ist wichtig, sich mit den geltenden steuerlichen Vorschriften vertraut zu machen oder einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Sie die AfA korrekt durchführen und die steuerlichen Vorteile nutzen.

Hinweis: Die oben genannten Informationen dienen nur zu Informationszwecken.