Komplementär
Der Komplementär ist der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG). Der Komplementär ist für die Geschäftsführung und die Verwaltung der Gesellschaft verantwortlich und haftet mit seinem gesamten Vermögen. In der Gastronomiebranche kann der Komplementär beispielsweise der Betreiber oder Inhaber eines Restaurants sein.
Hinweis: Die oben genannten Informationen dienen nur zu Informationszwecken.