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Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine gesetzliche Vorschrift in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist. Sie betrifft Unternehmen, die elektronische Registrierkassen oder Kassensysteme verwenden. Die Kassensicherungsverordnung hat das Ziel, die Manipulation von Kassendaten zu verhindern und die ordnungsgemäße Erfassung von Geschäftsvorgängen sicherzustellen. Sie legt Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fest, die in Kassen eingebaut werden muss, um die Daten manipulationssicher zu speichern. Unternehmen sind verpflichtet, die Kassensicherungsverordnung einzuhalten und ihre Kassen entsprechend auszurüsten. Bei Verstößen gegen die Kassensicherungsverordnung können Bußgelder verhängt werden.

Hinweis: Die oben genannten Informationen dienen nur zu Informationszwecken.