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Offene Handelsgesellschaft (oHG)

Eine offene Handelsgesellschaft (oHG) ist eine Rechtsform einer Personengesellschaft, bei der zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. In der Gastronomiebranche könnten sich beispielsweise zwei Gastronomen zusammenschließen und eine oHG gründen, um ein Restaurant zu betreiben. Bei einer oHG haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Hinweis: Die oben genannten Informationen dienen nur zu Informationszwecken.