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Privatentnahme

Eine Privatentnahme bezieht sich auf den Abzug von Geldern oder Waren aus einem Unternehmen für private Zwecke des Inhabers oder der Eigentümer. Im Restaurantbereich kann eine Privatentnahme beispielsweise bedeuten, dass der Inhaber Lebensmittel oder Getränke für den privaten Verbrauch aus dem Lagerbestand des Restaurants entnimmt. Privatentnahmen müssen ordnungsgemäß dokumentiert und in der Buchhaltung erfasst werden.

Hinweis: Die oben genannten Informationen dienen nur zu Informationszwecken.