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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Präambel

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet) regeln das umfassende Vertragsverhältnis zwischen der Fleksa GmbH (im Folgenden als „Fleksa“ bezeichnet) und ihren Kunden für alle über verschiedene Medien vereinbarten Verträge, einschließlich Papier, digitalen Plattformen, unserer Website und App.

1.2 Die Dienstleistungen von Fleksa sind speziell für geschäftliche Zwecke konzipiert und sind für die Nutzung durch Unternehmer bestimmt, wie in § 14 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert. Durch den Abschluss eines Vertrags mit Fleksa bestätigt der Kunde seinen Status als Unternehmer und erkennt an, dass die bereitgestellten Dienstleistungen nicht für den Verbrauchergebrauch gemäß § 13 BGB bestimmt sind.

§ 2 Definitionen

2.1 „Dienstleistungen“ beziehen sich auf die von Fleksa bereitgestellte Software as a Service (SaaS), die eine umfassende Palette von Funktionen umfasst, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • TSE-konformes Kassensystem
  • QR-Bestell- und Bezahlsystem
  • Individuelle App & Webshop
  • Eigenes Bestellsystem
  • Eigenes Reservierungssystem
  • Restaurant Management Portal

2.2 „Vertrag“ bezeichnet die vertragliche Vereinbarung zwischen Fleksa und dem Kunden, unabhängig davon, ob sie schriftlich, elektronisch oder über unsere Website oder mobile Anwendung ausgeführt wird.

§ 3 Gegenstand der Vereinbarung

3.1 Fleksa bietet dem Kunden internetbasierte Software zur Nutzung an, die allgemein als Software as a Service (SaaS) bezeichnet wird und wie in der Vereinbarung angegeben ist.

3.2 Die Vereinbarung kann zusätzliche Dienstleistungen und Angebote von Fleksa enthalten.

3.3 Obwohl Fleksa bei der Abwicklung von Online-Bestellungen, Reservierungen und der Steigerung der Markenbekanntheit unterstützt, gibt es keine Garantie für bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse, die sich aus der Nutzung der Dienstleistungen ergeben.

§ 4 Kundenpflichten und Verantwortlichkeiten

4.1 Kunden, die sich für das flexible (Provisions-) Tarifmodell entscheiden, bei dem Gebühren auf Basis des Wertes jeder Bestellung, der Anzahl der reservierten Plätze oder einer anderen anwendbaren Metrik erhoben werden, sind verpflichtet sicherzustellen, dass die Produkte von Fleksa während der Betriebszeiten ihres Restaurants aktiv und funktionsfähig bleiben. Die Nichterfüllung dieser Anforderung führt dazu, dass dem Kunden Gebühren gemäß dem monatlichen Festpreis-Tarifmodell in Rechnung gestellt werden.

4.2 Falls ein Kunde vorsätzlich gegen die Bestimmungen der Vereinbarung verstößt oder die Dienste von Fleksa stört und gleichzeitig alternative Dienstleister nutzt, um seinen Geschäftsbetrieb fortzusetzen, haftet der Kunde dafür, Fleksa für den Wert von Kundenbestellungen zu entschädigen, als ob die Dienste von Fleksa erbracht worden wären.

4.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verwaltung seiner eigenen Buchhaltungs- und Abrechnungsprozesse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechnungsstellung, Steuerkonformität und Finanzbuchführung. Fleksa übernimmt keine Verantwortung für die buchhalterischen und abrechnungstechnischen Verpflichtungen des Kunden.

4.4 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, die Vertraulichkeit seiner Anmeldedaten zu wahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, seine Anmeldedaten regelmäßig zu aktualisieren und zu ändern, um die Sicherheit zu erhöhen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass alle Informationen, die Fleksa zur Verfügung gestellt werden, korrekt und aktuell sind, und er muss solche Informationen umgehend aktualisieren, wenn dies erforderlich ist.

4.5 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, eine zuverlässige Internetverbindung für die Nutzung der Dienste sicherzustellen und die ordnungsgemäße Funktionalität der erforderlichen Hardware- und Softwareumgebung, wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben, aufrechtzuerhalten.

§ 5 Nutzungsrechte

5.1 Fleksa gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares, zeitlich begrenztes Recht zum Zugriff und zur Nutzung der Dienste zu eigenen geschäftlichen Zwecken gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

5.2 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, die Dienste in voller Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie etwaigen spezifischen Nutzungsregeln zu verwenden, die kommuniziert oder auf den Diensten veröffentlicht werden können.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die in der Vereinbarung angegebene Vergütung und etwaige zusätzliche Kosten sind Nettopreise und unterliegen den geltenden Steuern und Abgaben gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

6.2 Die Gebührenstruktur für den flexiblen (Provisions-) Plan wird in der Vereinbarung festgelegt und kann nach dem Ermessen von Fleksa geändert werden.

6.3 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich Fleksa das Recht vor, den gesetzlichen Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB anzuwenden.

6.4 Die Zahlung kann über das automatische Zahlungssystem von Fleksa erfolgen, das die Gebühren direkt vom zahlungspflichtigen Guthaben des Kunden abzieht, oder per SEPA-Lastschrift, wie in der Vereinbarung vereinbart.

§ 7 Verzug

7.1 Im Falle erheblicher Zahlungsrückstände behält sich Fleksa das Recht vor, die Dienstleistungen auf Kosten des Kunden auszusetzen. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, die monatliche Gebühr während der Aussetzungszeit zu zahlen.

7.2 Wenn der Kunde Zahlungen für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten nicht leistet, kann Fleksa das Vertragsverhältnis aus berechtigten Gründen kündigen. Fleksa behält sich auch das Recht vor, die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen, um die ausstehende Zahlung einzufordern. Der Kunde erkennt an, dass ein fortwährender Zahlungsverzug nachteilige Auswirkungen auf seine Kreditwürdigkeit haben kann.

§ 8 Haftung

8.1 Fleksa haftet ohne Einschränkung für direkte Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

8.2 Fleksa haftet nicht für indirekte, zufällige, Folge- oder Strafschäden, einschließlich entgangener Gewinne, Umsätze, Geschäftsmöglichkeiten oder Daten, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit.

§ 9 Verfügbarkeit und Garantie

9.1 Fleksa garantiert eine Serververfügbarkeit von 98 % im Jahresdurchschnitt. Dieser Verfügbarkeitsgrad gilt auch für die von Fleksa erbrachten Dienstleistungen.

§ 10 Ansprüche Dritter

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, Fleksa von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden ergeben.

§ 11 Höhere Gewalt

11.1 Fleksa haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Fleksa wesentlich behindern, vorübergehend unmöglich machen oder die ordnungsgemäße Vertragserfüllung unpraktikabel machen.

§ 12 Änderungen der Bedingungen

12.1 Fleksa behält sich das Recht vor, diese Bedingungen regelmäßig zu ändern. Die aktuellste Version der Bedingungen tritt an die Stelle aller vorherigen Versionen. Fleksa empfiehlt dem Kunden, die Bedingungen regelmäßig zu überprüfen, um über Aktualisierungen informiert zu bleiben.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

13.1 Diese Vereinbarung tritt am wirksamen Datum in Kraft und bleibt für einen anfänglichen Zeitraum von 24 Monaten in Kraft, sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung früher gekündigt wird. Nach Ablauf des anfänglichen Zeitraums verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um aufeinanderfolgende einjährige Zeiträume, sofern keine der Parteien der anderen Partei mindestens drei Monate vor Ablauf des aktuellen Zeitraums schriftlich mitteilt, dass sie nicht verlängert wird.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ihrer Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung.

14.2 Die Parteien vereinbaren hiermit die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland, für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr zusammenhängen.